Allgemeine Geschäftsbedingungen
Leistung
Die Tattooentfernungspraxis nimmt Aufträge zur Entfernung von Tätowierungen entgegen. Sie verrichtet somit Arbeiten im kosmetischen und nichtmedizinischen Bereich. Vor der ersten Behandlung findet ein ausführliches und analytisches Beratungsgespräch statt, indem der Hauttyp, die Eignung, die Behandlungsdauer, eventuelle Risiken uvm. erläutert werden.
Personal
Die Tattooentfernungspraxis bestätigt, dass alle Therapeuten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und über die erforderlichen Aus- und Weiterbildungen verfügen sowie unsere Anstellungsbedingungen sämtliche Auflagen erfüllen.
Sorgfaltspflicht
Die Tattooentfernungspraxis führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden aus. Der Kunde verpflichtet sich, zur Erreichung des bestmöglichen Ergebnisses mitzuwirken, indem er die Anweisungen zur Vor- und Nachbehandlung der bearbeiteten Areale befolgt.
Verantwortung
Der Patient bestätigt, dass er sich in guter körperlicher Verfassung befindet und die zu behandelnden Stellen durch einen Facharzt (Dermatologen) untersucht und zur Laserbehandlung freigegeben wurden.
Mindestens 7 Tage vor jeder Laserbehandlung ist auf die Einnahme von Medikamenten, insbesondere blutverdünnende Präparate wie z.B. Schmerzmittel (Aspirin etc.) oder Produkte mit welchem die Lichtempfindlichkeit der Haut beeinträchtigt wird wie z.B. Johanneskraut, Tetrazylinen, Roaccutan usw. zu verzichten. Daher bestätigt der Patient, diese entsprechend abzusetzen. Ferner dürfen die bearbeiteten Flächen während des gesamten Behandlungszeitraums keiner UV-Strahlung ausgesetzt werden.
Nachbehandlung
Innerhalb der ersten Tage nach der Behandlung sind die bearbeiteten Areale trocken und sauber zu halten. Die entsprechenden Stellen müssen mindestens einmal pro Tag mit einer Desinfektionslösung behandelt werden. Unnötige Belastungen wie Muskelkontraktionen, unzureichende Sauerstoffzufuhr, übermässige Feuchtigkeit oder extreme Trockenheit sind unbedingt zu vermeiden. Der Patient ist für das Vorhandensein der benötigten Produkte wie z.B. Desinfektionsspray etc. selbst verantwortlich.
Ergebnis
Dem Patienten ist bewusst, dass es in einzelnen Fällen dazu kommen kann, dass je nach Zusammensetzung der Farbe, ein Restrisiko besteht, dass die Tätowierung unter gewissen Umständen nicht restlos entfernt werden könnte. Er darf jedoch das bestmögliche Ergebnis erwarten, welches mit der aktuellen Lasertechnologie zu erzielen ist.
Haftung
Die Tattooentfernungspraxis besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Folgeschäden haftet (Personen- und Sachschäden bis zu CHF 5'000'000.00 pro Fall), welche durch Beschäftigte der Tattooentfernungspraxis bei der Erfüllung vertraglicher Pflichten verursacht werden. Für andere Schäden ist die Haftung der Tattooentfernungspraxis auf den Betrag von SFr. 1'000.00 limitiert. Ebenso für Schäden jeglicher Art, für welche die Versicherungsgesellschaft eine Haftung abgelehnt.
Konditionen und Fälligkeit
Die Arbeitszeit ist kostenlos. Die Bezahlung beträgt 9.90 CHF inkl. MwSt. pro Laserminute. Es wird ausschliesslich die Zeit in Rechnung gestellt, in der das Lasergerät arbeitet. Der Mindestansatz für eine Laserbehandlung beträgt 10 Minuten. Behandlungen, welche kürzer sind, werden mit einem Ansatz von 10 Laserminuten berechnet, darüber wird nach Aufwand verrechnet.
Die Kosten werden direkt nach der Behandlung eingefordert. Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mittels Maestrocard (EC-Karte), Postcard, Eurocard, Visa, America Express oder V-Pay. Es werden weder Rechnungen ausgestellt, noch Bargeld entgegengenommen.
Behandlungszeiten
Termine werden ausschliesslich gegen Vereinbarungen wahrgenommen. Konsultationen, welche nicht wahrgenommen werden, müssen mindesten 24 Stunden vorher storniert werden. Ansonsten wird ein Mindestansatz von 10 Minuten à CHF 99.00, bei der nächsten Konsultation, zusätzlich fällig.
Erreichbarkeit
Unter der Telefonnummer 044 954 18 18 stehen wir unseren Patienten von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Ausserhalb dieser Bürozeiten sind wir über unsere E-Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.
Salvatoresche Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare zu ersetzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen dieser Vereinbarung soweit möglich entspricht.
Besondere Vereinbarungen
Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten, vor der Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben und dazu der Gegenpartei mindestens ausreichend Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
Soweit das Verhältnis durch diese AGB nicht geregelt ist, gelten die einschlägigen Gesetzesvorschriften, insbesondere die des Schweizerischen Obligationenrechts. Für Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen gilt der Hauptsitz der Tattooentfernungspraxis GmbH als Gerichtsstand.
Gesetzliche Bestimmungen
Gesetzliche Vorgaben, Anpassungen der Teuerung oder der MwSt. usw. bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Unterschriften
Der Patient erklärt mit seiner Unterschrift, diese AGB gelesen und verstanden zu haben. Die Angaben auf der Vorderseite wurden wahrheitsgetreu ausgefüllt und die Erläuterungen des Therapeuten, aus dem Beratungsgespräch, begriffen. Etwaige Veränderungen, während des Behandlungszeitraums, welche auf der Forderseite beschriebenen wurden, sind der Taattooentfernungspraxis umgehend nach bekanntwerden zu melden.



